Spezialkenntnisse – Metallbau


Metallbauunternehmen (Fensterbau, Fassadenbau oder auch der Stahlbau) unterliegen in Teilen starken saisonalen und konjunkturellen Schwankungen.

Die Wareneinsatzkosten können sich von Jahr zu Jahr sehr verändern.
Auch für diesen Bereich gelten besondere steuerliche Vorschriften, die beachtet werden müssen.

So stellt der Ansatz und die Bewertung der Vorräte und insbesondere der halbfertigen Arbeiten zum Ende eines Geschäftsjahres immer wieder eine besondere ertragsteuerliche und handelsrechtliche Problematik dar. Betriebswirtschaftlich wird dieses Thema von Fragen zur Kostenstellen- und –trägerrechnung begleitet.

Auch die umsatzsteuerliche und ertragsteuerliche Verfolgung von a Konto Zahlungen und Einbehalten nach der VOB, die steuerliche Abzinsungsnotwendigkeit von langfristigen Rückstellungen und das steuerliche Verbot der Bildung von Drohverlustrückstellungen sei hier genannt.

Auch die Frage nach der geeigneten Rechtsformwahl muss Mandantenbezogen beantwortet werden.

Alle diese Themen müssen bearbeitet werden.



Bei Fragen sprechen Sie uns gerne unter 0241 37530 an.